FFH-Gebiet Schweinitzer Fließ und Hölle Freileben
FFH-Gebiet Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ
Die Gebiete erstrecken sich vom Fläming-Hügelland bis hin zum Elbe-Elster-Tiefland. Grundsätzlich handelt es sich um ein strukturreiches Fließgewässersystem mit verschiedenen schützenswerten benachbarten Biotopen wie Stillgewässern, Feuchtwiesen, feuchten Staudenfluren, Ufergehölzen und Wäldern trockener und feuchter Standorte. Der Flächenanteil der Waldhabitate ist dabei im Gebiet dominierend, gefolgt von den Gras- und Staudenfluren.
Im Bereich des ehemaligen FFH-Gebietes “Freilebener Landgraben und Hölle Freileben“ ist das Projekt Umweltsensibilisierung nicht aktiv.
Anmerkungen:
Infolge der 25. Erhaltungszielverordnung (25. ErhZV) vom 31. Oktober 2018 setzt sich das FFH-Gebiet "Schweinitzer Fließ und Hölle Freileben" aus dem vormaligen FFH-Gebiet “Freilebener Landgraben und Hölle Freileben“ und aus Teilflächen der vormaligen FFH-Gebiete “Schweinitzer Fließ“ und “Schweinitzer Fließ Ergänzung“ zusammen.
Das FFH-Gebiet "Körbaer Teich- und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ" setzt sich aus Teilflächen der vormaligen FFH-Gebiete “Schweinitzer Fließ“ und Schweinitzer Fließ Ergänzung“ zusammen. Grenzanpassung basierend auf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Körbaer Teich- und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“ (zuletzt geändert am 4. November 2019).
André Freiwald
Tel. 03 31 / 97 16 48 52
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Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2014).