Das Gebiet umfasst den viertgrößten See des Biosphärenreservats, den über 620 ha großen Oberuckersee, mit seinen unmittelbaren Uferbereichen. Den Salzwiesen im Binnenland konnte eine Feuchtgrünlandbrache am Nordwest-Ufer des Oberuckersees zugeordnet werden. Die Flächen stehen in direktem räumlichem Zusammenhang mit den Salzwiesen im FFH-Gebiet 125 „Eulenberge“, auf denen im Rahmen des Projektes ebenfalls Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Den Pfeifengraswiesen konnte eine Fläche am Westufer des Oberuckersees nördlich Fergitz zugeordnet werden. Auch diese Fläche ist im Zusammenhang mit den Vorkommen im FFH-Gebiet 125 „Eulenberge“ zu betrachten.
Anmerkung: Infolge der 16. Erhaltungszielverordnung (16. ErhZV) vom 07. März 2018 wurden die Grenzen des FFH-Gebietes angepasst.
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Die sich aktuell in schlechtem Erhaltungszustand befindliche Salzwiese sollte zusammen mit den im FFH-Gebiet „Eulenberge“ angrenzenden, salzbeeinflussten Flächen bewirtschaftet werden. Sie ist prioritär zu erhalten. Die Grünlandnutzung sollte extensiv als Mähweide erfolgen. Ziel ist ein Mosaik aus lückigen Salzrasen, Offenbodenstellen und Seggenbeständen. Wenn möglich, sollte die Nutzung zu jährlich unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, damit unterschiedliche Arten zur Samenreife gelangen können.
Auch die gepflegte, artenreiche Pfeifengraswiese sollte im Optimalfall mit Flächen im angrenzenden FFH-Gebiet Eulenberge zusammen bewirtschaftet werden. Ziel ist eine gut strukturierte Grasnarbe mit Ober- und Untergräsen, einem hohen Kräuteranteil und Offenbodenanteilen. Die Grünlandnutzung sollte nach den gleichen Prinzipien wie in den Salzwiesen erfolgen.
Managementplan für das FFH-Gebiet Oberückersee (DE 2849-325)
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2019).