Das gesamte Gebiet ist Teil der Kulturlandschaft Oderbruch und unterliegt dem periodischen Überflutungsregime der Oder. In Abhängigkeit vom Pegelstand ist das Mesorelief teilweise stark gegliedert in Restlöcher, Altarme, Flutrinnen, Kolke sowie Schlick- und Sandbänke. Der weitaus größte Teil der Flächen ist wechselfeuchtes Auengrünland, das überwiegend als Mähweide- bzw. reine Weidewirtschaft (Rinder, Schafe) genutzt wird. Neben feuchten bis nassen Flutrasen, Seggenwiesen, feuchten Hochstaudenfluren und Brenndolden-Auenwiesen sind auch fragmentarisch Sandtrockenrasen oder Auen-Wälder zu finden.
Anmerkung: Infolge der 15. Erhaltungszielverordnung (15. ErhZV) vom 21. Dezember 2017 wurden die FFH-Gebiete „Oderaue Genschmar“, „Oderaue Kienitz“, „Odervorland Gieshof“ und Teilflächen des Gebietes „Oder-Neiße Ergänzung“ zusammengelegt. Das neue Gebiet erhält den Namen „Odervorland Oderbruch“.
In den Bereichen der Kleingewässer und Altarme sollen zusammen mit den Anglerverbänden die Informationen zum Thema „Naturschutzgerechtes Angeln in FFH-Gebieten“ verbessert werden – vor allem für die nicht ortsansässigen Angeltouristen. Die feuchtegebundenen Offenlandbereiche der Brenndolden-Auwiesen und Flachland-Mähwiesen sollen - wo noch nicht geschehen - extensiv bewirtschaftet werden: Dünger und Pflanzenschutzmittel sollen nicht verwendet werden, eine 1-2 schürige Mahd mit einer 6-8-wöchigen Nutzungspause fördert viele seltene Tierarten wie bspw. den großen Feuerfalter. Schließlich sind die fragmentarischen Auwaldreste zu fördern, indem - bspw. wie in der Oderaue Genschmar bereits geschehen - bestimmte Bereiche nicht mehr der Nutzung unterliegen könnten.
André Freiwald
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Managementplan für die FFH-Gebiete
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2015).