Natura 2000 in Brandenburg: Odervorland Oderbruch

Odervorland OderbruchProjekt Natura 2000-Umsetzung

Allgemeines

  • Größe: 2860 ha
  • FFH-Gebiet Landes-Nr.: 635
  • FFH-Gebiet EU-Nr.: DE 3352-301

Gebietsbeschreibung

Das gesamte Gebiet ist Teil der Kulturlandschaft Oderbruch und unterliegt dem periodischen Überflutungsregime der Oder. In Abhängigkeit vom Pegelstand ist das Mesorelief teilweise stark gegliedert in Restlöcher, Altarme, Flutrinnen, Kolke sowie Schlick- und Sandbänke. Der weitaus größte Teil der Flächen ist wechselfeuchtes Auengrünland, das überwiegend als Mähweide- bzw. reine Weidewirtschaft (Rinder, Schafe) genutzt wird. Neben feuchten bis nassen Flutrasen, Seggenwiesen, feuchten Hochstaudenfluren und Brenndolden-Auenwiesen sind auch fragmentarisch Sandtrockenrasen oder Auen-Wälder zu finden.

Anmerkung: Infolge der 15. Erhaltungszielverordnung (15. ErhZV) vom 21. Dezember 2017 wurden die FFH-Gebiete „Oderaue Genschmar“, „Oderaue Kienitz“, „Odervorland Gieshof“ und Teilflächen des Gebietes „Oder-Neiße Ergänzung“ zusammengelegt. Das neue Gebiet erhält den Namen „Odervorland Oderbruch“.

Geschützte Tier- und Pflanzenarten (Auswahl)

Tiere:
  • Amphibien: Kammolch, Knoblaukröte, Laubfrosch, Moorfrosch, Rotbauchunke, Wechselkröte
  • Fische: Bitterling, Flussneunauge, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer
  • Insekten: Asiatische Keiljungfer, Großer Feuerfalter, Grüne Keiljungfer
  • Säugetiere: Biber, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus
  • Wirbellose: Gemeine Flussmuschel

Geschützte Lebensraumtypen (Auswahl)

  • Natürliche eutrophe Seen
  • Flüsse mit Schlammbänken
  • Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Brenndolden-Auenwiesen
  • Magere Flachland-Mähwiesen
  • Weichholzauenwälder
  • Hartholzauenwälder

Mögliche Maßnahmen / Maßnahmenschwerpunkte

In den Bereichen der Kleingewässer und Altarme sollen zusammen mit den Anglerverbänden die Informationen zum Thema „Naturschutzgerechtes Angeln in FFH-Gebieten“ verbessert werden – vor allem für die nicht ortsansässigen Angeltouristen. Die feuchtegebundenen Offenlandbereiche der Brenndolden-Auwiesen und Flachland-Mähwiesen sollen - wo noch nicht geschehen - extensiv bewirtschaftet werden: Dünger und Pflanzenschutzmittel sollen nicht verwendet werden, eine 1-2 schürige Mahd mit einer 6-8-wöchigen Nutzungspause fördert viele seltene Tierarten wie bspw. den großen Feuerfalter. Schließlich sind die fragmentarischen Auwaldreste zu fördern, indem - bspw. wie in der Oderaue Genschmar bereits geschehen - bestimmte Bereiche nicht mehr der Nutzung unterliegen könnten.

Ansprechpartner

André Freiwald
Tel. 03 31 / 97 16 48 52
E-Mail schreiben

Managementplan

Managementplan für die FFH-Gebiete

  • Oderaue Genschmar (DE 2253-301)
  • Oderaue Kienitz (DE 3352-301)
  • Odervorland Gieshof (DE 3252-301)
  • Oder-Neiße Ergänzung (DE 3553-308) (Teil MOL)

Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2015).

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