Das heutige FFH-Gebiet besteht aus den ehemaligen Gebieten „Felchowseegebiet“ und „Felchowseegebiet-Ergänzung“ und stellt aufgrund seiner geologischen Morphologie einen typischen Ausschnitt des norddeutschen Jungmoränengebietes dar. Das Gebiet umfasst den namengebenden Felchowsee, Teile eines ehemaligen Truppenübungsplatzes, den Nordteil des Flemsdorfer Waldes sowie einen reich strukturierten Ausschnitt der Agrarlandschaft zwischen Landin und Flemsdorf mit eingestreuten Seen und Kleingewässern. Es wird durch den Wechsel von Seen, Kleingewässern, Trockenrasen und naturnahen Waldflächen geprägt und bietet damit zahlreichen gefährdeten Arten mit komplexen Habitatansprüchen einen geeigneten Lebensraum.
Anmerkung: Grenzanpassung basierend auf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Felchowseegebiet“ (zuletzt geändert am 8. Dezember 2017).
Die hier angedachten Maßnahmen zielen vor allem auf eine Verbesserung der Wasserqualität und der Morphologie der Fließ-und Stillgewässer ab. Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen können Nährstoffeinträge aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen reduziert werden, sodass sich wieder eine typische Wasserpflanzengesellschaft entwickeln kann. Durch bspw. die Einbringung von Strukturelementen oder den Rückbau von Staustufen kann sich das Fließgewässer dynamischer entwickeln. Weiterhin sollen einige Kleingewässer saniert werden. Zum Erhalt einer typischen Ausprägung der Wälder soll vor allem die natürliche Entwicklung durch Naturverjüngung und Entnahme nicht standortheimischer Baumarten Vorrang haben. Besonderes Augenmerk wird zudem auf den Erhalt von Horst- und Höhlenbäumen als Lebensstätten der Fledermäuse gelegt. Dafür sollen den Forsteigentümern eine naturschutzfachliche Beratung angeboten werden.
Maria Schrödter
Tel. 03 31 / 97 16 48 91
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Managementplan für das FFH-Gebiet Felchowseegebiet (DE 2950-302)
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2012).