Natura 2000 in Brandenburg: Hundewiesen

Allgemeines

  • Größe: 317 ha
  • FFH-Gebiet Landes-Nr.: 587
  • FFH-Gebiet EU-Nr.: DE 3340- 303

Gebietsbeschreibung

Das Gebiet ist gekennzeichnet von einer überwiegend als Grünland genutzten Niederung entlang zweier Seen. Die Seen sind über den Rhin/Großer Havelländischer Hauptkanal miteinander verbunden. Die Niederung ist grundwassernah und wird durch ein künstlich angelegtes Meliorationsgrabennetz entwässert. Das Gelände ist insgesamt stark reliefiert. Die daraus hervorgehenden Wechsel von trockenen Kuppen und feuchten Senken führen zu Ausprägungen von Trockenrasen über Frischwiesen, wechseltrockenen, wechselfeuchten und wechselnassem Auengrünland bis zu Nass- und Seggenwiesen. Die abwechslungsreiche Landschaftsstruktur und die relativ abgeschiedene Lage bilden die Grundlage für eine artenreiche und in ihrer Kombination bemerkenswerte Flora und Fauna.

Anmerkung: Infolge der 6. Erhaltungszielverordnung (6. ErhZV) vom 15. Februar 2017 wurden die Grenzen des FFH-Gebietes angepasst).

Geschützte Tier- und Pflanzenarten (Auswahl)

Tiere:
  • Insekten: Grüne Mosaikjungfer Fische: Schlammpeitzger
Pflanzen:
  • Krebsschere, Steifblättriges Knabenkraut
Vögel:
  • Bekassine, Wachtelkönig

Geschützte Lebensraumtypen (Auswahl)

  • Brenndolden-Auenwiesen

Mögliche Maßnahmen / Maßnahmenschwerpunkte

Die geraden Meliorationsgräben und Vorfluter gehören keinem FFH-Lebensraumtyp an, weisen jedoch trotzdem eine artenreiche Gewässervegetation auf. Sie werden jährlich entkrautet. Sehr häufig wurde hier Krebsschere nachgewiesen. Die Krebsschere hat eine besondere Bedeutung für die Libellenfauna, da sie Lebensgrundlage für die Grüne Mosaikjungfer ist. Zum Erhalt der Population der Grünen Mosaikjungfer sind die Krebsscherenbestände unbedingt zu erhalten. Es sollen im Sinne der Grabenpflege zukünftig abschnittsweise und einseitig Grabenmahden durchgeführt werden. Dabei sollten in jedem Graben bei jeder Krautung etwa ein Drittel bis die Hälfte der Krebsscheren-Individuen belassen werden.
Im Gebiet wurden in den vergangenen Jahren jährlich ca. 10 bis 20 rufende Wachtelkönige registriert. Eine Gefährdung geht vor allem von einer Schädigung der Gelege durch die Mahdtechnik aus. Daher sollten in den zur Brutzeit vom Wachtelkönig besiedelten Grünlandflächen Nestschutzzonen um die Standorte rufender Männchen herum ausgewiesen werden. Es kann zu naturschutzfachlichen Zielkonflikten zwischen den Ansprüchen an die Erhaltung der überregional bedeutsamen Population des Steifblättrigen Knabenkrautes sowie des Bruthabitatschutzes von Wachtelkönig und Bekassine kommen. Ein umfassendes Pflegekonzept sowie ein regelmäßiger Kontakt zu den Nutzern ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der erforderlichen Pflegemaßnahmen im Gebiet.

Ansprechpartner

Naturwacht im Naturpark Westhavelland

Stützpunkt Süd (Milow)

Beatrice Koch
Tel. 03 386 / 20 04 19
E-Mail schreiben

Stützpunkt Nord (Havelaue)

Thomas Klinner
Tel. 03 38 72 / 70 025
E-Mail schreiben

Managementplan

Managementplan für das FFH-Gebiet Hundewiesen

Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2014).

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