Um der Verbuschung der Trockenstandorte entgegenzuwirken wird vor allem eine Schafbeweidung oder eine Mahd zur Nutzung oder Pflege in Betracht gezogen. Die Pflege der LRT-Flächen ist nach Möglichkeit im Komplex mit anderen xerothermen Offenlandbiotopen durchzuführen. Entbuschungen sind als ersteinrichtende Maßnahmen bzw. pflegebegleitend vorzusehen.
Beeinträchtigungen der Habitatqualität für Kleingewässer im Bereich des FFH-Gebietes gehen vor allem aus der fortschreitenden Gehölzsukzession in den Uferbereichen und der damit einhergehenden verstärkten Beschattung sowie aus der landwirtschaftlichen Eutrophierung und dem Fehlen von Vernetzungsstrukturen hervor. Daraus ergeben sich drei Maßnahmeschwerpunkte: Gezielte Gehölzentnahme in den Uferbereichen, Schaffung von Pufferstreifen um Kleingewässer vor allem in ackerbaulich genutzten Bereichen sowie die gezielte Schaffung von Sommerlebensraum- und Vernetzungsstrukturen wie z.B. Hecken oder Hochstaudenfluren.