Das FFH-Gebiet „Buchheide“ besteht fast ausschließlich aus Wald. Eigentümer der Wald- und Forstflächen ist flächendeckend das Land Brandenburg. Innerhalb der geschlossenen Waldfläche liegen nur zwei Kleingewässer, die jedoch als Laichhabitat für Moorfrosch und Kammmolch eine regionale Bedeutung besitzen. (Auszug aus dem Managementplan)
Anmerkung: Infolge der 4. Erhaltungszielverordnung (4. ErhZV) vom 10. Dezember 2016 wurden die Grenzen des FFH-Gebietes angepasst.
Für die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Eremitenpopulation sollen im Umkreis von 100 Metern der bestehenden Eremitenbäum, weitere Habitatbäume langfristig gesichert werden. Dabei sollen prioritär schon vorhandene Höhlenbäume Berücksichtigung finden. Stehendes dickes Totholz bzw. durch Windbruch, Kronenbruch etc. neu entstehendes Totholz ist grundsätzlich von der Nutzung auszunehmen.
Gefährdungen für Kammmolch und Moorfrosch ergeben sich v.a. aus dem weitgehenden Fehlen weiterer geeigneter Gewässer in der näheren Umgebung. Eine Wiederherstellung/Reaktivierung ehemaliger Gewässer und Feuchtbereiche innerhalb der Buchheide ist daher anzustreben.
Naturwacht im Naturpark Stechlin Ruppiner Land
(Stützpunkt Menz)
Petra Möhl
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Thomas Hahn
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Managementplan für das FFH-Gebiet Buchheide (DE 2842-302)
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2011).