Das etwa 112 Hektar große Gebiet hat aufgrund der vorkommenden Verlandungsmoore „Rauhes Luch“, „Porathen-luch“ und Kesselmoor „Blankes Luch“ eine herausragende naturschutzfachliche Bedeutung für Brandenburg. Ein Großteil der Moorbereiche befindet sich jedoch aufgrund absinkender Grund-wasserstände in einem Degradationsstadium mit dominantem Pfeifengras, wobei die moortypische Vegetation verdrängt wird. Durch die Austrocknung der Moore, die einsetzende Torf-mineralisierung, Nährstofffreisetzung und den Verlust der Fähigkeit aufzuschwimmen, wachsen zunehmend Gehölze auf.
Anmerkung: Infolge der 3. Erhaltungszielverordnung vom 19. Oktober 2016 wurden die Grenzen des Gebiets angepasst.
Als kurzfristig durchzuführende Maßnahme sollten die Gehölze auf den Mooren partiell entfernt werden. Die Förderung der Grundwasserneubildung im Einzugsgebiet der Moore ist durch Waldumbau der naturfernen Kiefernforste im Einzugsgebiet möglich. In den Moorkörpern soll die Entwässerung durch den Einbau von Sohlschwellen reduziert werden. Dazu liegen bereits Gutachten vor. Zum Schutz und zur Entwicklung der wertbestimmenden Schmetterlingspopulationen sollen lokale Wanderungsbewegungen vom Rauhen Luch ins Poratenluch und ins Blanke Luch ermöglicht werden. Dazu ist die Schaffung eines Korridors beidseitig des Entwässerungsgrabens zwischen dem Rauhen Luch und dem Blanken Luch in einer Gesamtbreite von 15- 20 m angedacht. Im Saum sollten bestimmte Blühpflanzen eingebracht werden, da als Nektarpflanzen zu verschiedenen Jahreszeiten dienen können.
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Managementplan für die FFH-Gebiet Rauhes Luch
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2015).