Das FFH-Gebiet Seeluch-Priedeltal besteht aus fünf Teilflächen, das durch Sauer-Zwischenmoore (Torfmoosmoore), Torfstiche, Moor- und Erlenbruchwälder sowie trockene Hangflächen gekennzeichnet ist.
Anmerkung: Infolge der 3. Erhaltungszielverordnung vom 19. Oktober 2016 wurden die Grenzen des Gebiets angepasst.
Eine Bestandsgefährdung des Großen Feuerfalters besteht durch Maßnahmen der Gewässerunterhaltung. Eine gezielte Absprache notwendiger Krautungsmaßnahmen unter Beachtung der Artenschutzaspekte mit Flächeneigentümern und Unterhaltungsverbänden ist notwendig. Zum Erhalt der Schmalen und Bauchigen Windelschnecke im Gebiet ist eine Pflegenutzung notwendig, um die besiedelten Feuchtflächen offen zu halten. Gleichzeitig darf die Nutzung der Flächen nicht zu intensiv erfolgen, um Seggenbestände nicht zu verdrängen und nährstoffarme Verhältnisse zu erhalten. Zum Erhalt der Übergangs- und Schwingrasenmoore sollen zunächst die Gehölze partiell entfernt werden. Die Gehölzentnahmen müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Zudem sollte auf der angrenzenden Ackerfläche ein Pufferstreifen zum Moor eingerichtet werden, in der auf Düngung und Ausbringung von Pestiziden verzichtet werden sollte.
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Managementplan für die FFH-Gebiet Seeluch-Priedeltal (DE 3845-301)
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2015).