Das Gebiet liegt in einer Agrarlandschaft und umfasst den Tiefen See mit seinen angrenzenden Hängen sowie einen kleineren Abschnitt des sich südlich anschließenden Schulzensees. Es dient dem Schutz und der Erhaltung des Kesselsees mit ausgedehnten Armleuchteralgen-Beständen sowie der angrenzenden steilen Hänge mit kontinentalen Trocken- und Halbtrockenrasen. Letztere Bestände sind durch Nutzungsaufgabe oder Nutzungsintensivierung inzwischen weitgehend verschwunden. Aktuell finden sich noch zwei Halbtrockenrasen, die beide eine leichte Verbuschung und in den steileren Bereichen durch Unternutzung auch Verbrachungstendenzen aufweisen.
Anmerkung: Infolge der 16. Erhaltungszielverordnung (16. ErhZV) vom 07. März 2018 wurden die Grenzen des FFH-Gebietes angepasst.
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Optimal zur Erhaltung subpannonischer Steppen-Trockenrasen ist eine Beweidung mit Schafen, Ziegen und/oder Eseln. Alternativ können leichte Rinderrassen eingesetzt werden. Alternativ ist eine Mahd unter Beräumung des Mahdguts möglich. Weiterhin ist es erforderlich, aufkommende Robinienbestände zurückzudrängen, da von diesen die Gefahr einer Eutrophierung der Trockenrasenflächen ausgeht.
Stützpunkt Chorin
Franziska Ulm
Tel. 03 33 66 / 53 033
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Managementplan für das FFH-Gebiet Tiefer See (DE 3050-302)
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2019).