Charakteristisch für das FFH-Gebiet „Dollgowsee“ sind die Standgewässer mit Dollgow-, Sabinen-, und Mehlitzsee, der naturnahe Kagarbach und die Waldbereiche. Der Anteil der Gewässerbiotope liegt bei 39 %. Sabinensee und Mehlitzsee gehören dem Land Brandenburg. Der Dollgowsee (Bundeswasserstraße) befindet sich im Bundeseigentum. Die drei Stillgewässer werden durch einen Fischereibetrieb bewirtschaftet und angelfischereilich genutzt. Prägend für das Gebiet sind zudem die zum Teil alten Buchenwaldbestände in steiler Hanglage entlang von Dollgow-, Sabinen- und Mehlitzsee. Altbäume in diesen Bereichen sind Lebensstätte des Eremiten. .
Anmerkung: Infolge der 4. Erhaltungszielverordnung (4. ErhZV) vom 10. Dezember 2016 wurden die Grenzen des FFH-Gebietes angepasst.
Durch eine Zunahme der Angelnutzung, insbesondere am Sabinensee und Dollgowsee, treten Beeinträchtigungen im Bereich der Uferzonen auf (u.a. Zunahme von Bootseinlassstellen). Die fischereiliche Bewirtschaftung ist an die Seetypen angepasst zu betreiben und im Sinne einer natürlichen Fischartenzusammensetzung auszurichten. Ggf. sind faunenfremde Fischarten im Rahmen der regulären Fischerei zu entnehmen. Der Besatz mit gebietsfremden Arten wie z.B. Karpfen, sollte besonders im nährstoffärmeren Sabinensee unterbleiben und ist im Dollgow- und Mehlitzsee auf ein gewässerangepasstes Maß zu entwickeln. Für den Eremiten und die Fledermäuse ist die Erhaltung von Alt- und Höhlenbäumen nötig. Das Biotopbaumangebot (Bäume mit Faulstellen, abstehender Rinde, Aufrissen, Zwieselbildung) sollte nach Möglichkeit mosaikartig in Altholzinseln angeordnet sein. Es sollte gesichert sein, dass potentielle Quartierbäume mit Höhlen und Stammrissen (mindestens 7-10 Bäume je Hektar) im FFH-Gebiet und seiner Umgebung vorhanden sind bzw. erhalten bleiben.
Naturwacht im Naturpark Stechlin Ruppiner Land
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Managementplan für die FFH-Gebiete Dollgowsee (DE 2843-305)
Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), Potsdam (2013).